Qualität und Vertrauen als Determinanten des Wertbeitrages der internen Revision
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Für die Einrichtung einer Internen Revision (IR) existiert nach deutschem Recht lediglich für Finanzdienstleister eine konkrete gesetzliche Vorgabe. Deshalb befindet sich die IR in einem relativ starken Rechtfertigungsdruck, ihren Wertbeitrag und damit ihre Existenzberechtigung nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund wird im ersten Teil der Untersuchung ein Modell für die IR zur Steigerung ihres Wertbeitrags entwickelt, in dem die Qualität der IR und das Vertrauen in die IR als Determinanten fungieren. Im zweiten Teil werden dann bestehende Optimierungspotenziale identifiziert, indem die Diskrepanzen zwischen der Wahrnehmung und der Erwartung der Auftraggeber in Bezug auf die einzelnen Qualitäts- und Vertrauensindikatoren analysiert werden. Schließlich wird anhand eines GAP-Modells aufgezeigt, worauf die Entstehung von signifikanten Diskrepanzen zwischen der Wahrnehmung und der Erwartung der Auftraggeber unter anderem zurückgeführt werden kann.