Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei Kreditinstituten (MaRisk)
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Die Einrichtung eines wirksamen Risikomanagementsystems sollte zu den selbstverständlichen Aufgaben einer verantwortungsbewussten Unternehmensleitung gehören. Nicht zuletzt die Finanzkrise der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass insbesondere viele Finanzinstitute in dieser Hinsicht noch große Schwächen haben. Um Arbeitnehmer, Kunden und letztlich die Allgemeinheit vor den Folgen einer möglicher Bankpleite zu schützen, wurden im Rahmen der internationalen Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht u. a. genaue Anforderungen an das Risikomanagement von Banken veröffentlicht (so genannte zweite Säule von Basel II). In den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) wurden diese Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Die vierte Novellierung der MaRisk trat zum 01.01.2013 in Kraft. Dem Aufsichtsrat kommt als Kontrollorgan des Kreditinstituts eine zentrale Rolle bei der Gewährleis-tung eines wirksamen Risikomanagements zu. Insbesondere die Arbeitnehmerbank kann hier durch ihre Innensicht auf das Institut wertvolle Hinweise auf mögliche Schwachpunkte geben und somit zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems beitragen. Die vorliegende Handlungshilfe soll die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter bei dieser Tätigkeit unterstützen. Sie bietet einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen, welche die MaRisk an das Risikomanagementsystem einer Bank stellen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten, Aufgaben und Informationsrechten des Aufsichtsrates.