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Seit mehr als 80 Jahren beschäftigt die Laienwerbung die deutsche Rechtspraxis und Lehre. Die Rechtswissenschaft beurteilte die Laienwerbung nach den zur Wertreklame entwickelten Grundsätzen und maß insbesondere dem versprochenen Prämienwert erhebliche Bedeutung bei der lauterkeitsrechtlichen Bewertung zu. Erst nach Aufhebung der ZugabeVO und des RabattG lockerte der BGH in seinem "Kunden-werben-Kunden"-Urteil vom 6. Juli 2006 seine strenge Haltung gegenüber der Laienwerbung, signalisierte allerdings, im Einzelfall an der Anreizwirkung der Werbeprämie als Beurteilungsmaßstab festhalten zu wollen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die Laienwerbung im Lichte der aktuellen Rechtslage, insbesondere im Hinblick auf die Änderungen, die das deutsche Lauterkeitsrecht durch die UGP-Richtlinie erfuhr, zu beurteilen ist und befasst sich mit Sonderformen der Laienwerbung, wie etwa dem Multi-Level-Marketing.
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Die lauterkeitsrechtliche Beurteilung der Laienwerbung, Philipp Maier
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- 2014
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