Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
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Der Datenschutzbeauftragte hat eine zentrale Rolle im Hinblick auf die Gewährleistung des Datenschutzes im Unternehmen. Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Seine Aufgabe erschöpft sich dabei nicht bloß in der Unterrichtung des Verantwortlichen über seine Verpflichtungen. Die gesetzliche Verpflichtung, auf die Einhaltung des Datenschutzes „hinzuwirken“, bedeutet vielmehr, dass der Beauftragte im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Fortentwicklung des Datenschutzes aktiv werden soll: durch aktive Beratung, Überzeugungsarbeit, Unterstützung bei konkreten Fragen, Prozessen und Verfahrenseinführungen. Er ist Berater in der Weise, dass er an der Legalisierung legitimer Verarbeitungen mitwirkt, Lösungswege aufzeigt und mitgestaltet. Die vorliegende Broschüre beleuchtet die Rechtsstellung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Detail, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Themen Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle liegt. Abgerundet werden die Ausführungen durch zahlreiche praxisrelevante Muster und Materialien.