20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen
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Ermöglicht durch die friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung von 1990, erlebte Sachsen vor zwei Jahrzehnten einen Aufschwung des Staatskirchenvertragsrechts. In dessen Rahmen kam es zum Abschluss von Verträgen mit den beiden christlichen Kirchen (1994 und 1996) und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden (1994). Wie jedes andere rechtliche Regelungswerk, stehen diese Verträge auch zwei Jahrzehnte nach ihrem Inkrafttreten immer wieder vor neuen Herausforderungen und Fragestellungen. Diese betreffen verschiedene Themenfelder, von der Präsenz der Religion in der staatlichen Schule bis zu den staatlichen Leistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das 20-jährige Bestehen der Staatskirchenverträge ist Anlass, die bestehenden vertraglichen Regelungen im Hinblick auf ihre Entstehung und Charakteristika zu untersuchen und hierbei auch ihre Zukunftstauglichkeit neu zu bedenken. Hierzu fand am 20. Mai 2015 unter dem Titel »20 Jahre Staatskirchenverträge in Sachsen« ein Symposium im Sächsischen Landtag statt. Die in seinem Rahmen gehaltenen Vorträge werden mit dem vorliegenden Sammelband der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.