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Gibraltar, Zypern, Malta: die neuen Holdingstandorte?

Eine steuerliche Analyse der drei Standorte aus Sicht einer deutschen Spitzeneinheit

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Im Rahmen der internationalen Steuerplanung wurden bislang vor allem Luxemburg, die Niederlande und Deutschland als Holdingstandorte betrachtet. Mit dem EU-Beitritt von Zypern und Malta gewinnen diese Standorte an Bedeutung für EU-Holdinggesellschaften, während auch Gibraltar zunehmend als potenzieller Holdingstandort innerhalb der EU diskutiert wird. In der Literatur beschränken sich die Darstellungen dieser Standorte oft auf steuerrechtliche Rahmenbedingungen und Standortfaktoren, ohne deren tatsächliche Eignung als Holdingstandorte zu überprüfen. Diese Arbeit widmet sich daher umfassend der Eignung von Gibraltar, Zypern und Malta als Holdingstandorte. Die steuerliche Eignung eines Staates hängt sowohl von dessen nationalem Steuerrecht als auch von den angestrebten steuerlichen Zielen ab. Zunächst werden die relevanten steuerlichen Standortfaktoren systematisiert und mit spezifischen holdingspezifischen Zielen verknüpft. Anschließend wird untersucht, ob sich die genannten Standorte unter Berücksichtigung dieser Faktoren als Holdingstandorte eignen. Die Analyse des Steuerrechts der drei Standorte erfolgt detailliert, um festzustellen, in welchen Konstellationen die Zwischenschaltung einer Holding vorteilhaft ist, insbesondere aus der Perspektive einer deutschen Spitzeneinheit.

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Gibraltar, Zypern, Malta: die neuen Holdingstandorte?, Daniela B. E. M. Blaudow

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Erscheinungsdatum
2016
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