Abgrenzung des relevanten Marktes: notwendig, nützlich, überflüssig?
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Das Kartellrecht macht die Bewertung eines Verhaltens als zulässig oder unzulässig in vielen Zusammenhängen davon abhängig, ob ein Unternehmen über Marktmacht verfügt, insbesondere ob es eine beherrschende Stellung einnimmt. Dafür wird üblicherweise zunächst der Markt abgegrenzt und dann der Marktanteil bestimmt, der als zentrales Kriterium für die Marktmacht gilt. Die Arbeit überprüft in einer interdisziplinären Untersuchung einen der Eckpfeiler der derzeitigen Analysemethode, die These, dass die Marktabgrenzung für die Bestimmung der beherrschenden Stellung notwendig ist und diese wiederum von der Höhe des Marktanteils abhängt. Die Arbeit weist nach, dass die bisherigen Belege für diese These ökonomisch nicht tragen. Sie entwickelt ein Konzept, wie die Marktabgrenzung als erster Prüfungsschritt dennoch sinnvoll eigesetzt werden kann, um im zweiten Schritt die Marktmacht festzustellen. Auch wird ein neuer Ansatz erarbeitet, um die Rechtsfigur der beherrschenden Stellung dogmatisch besser zu erfassen und um tatsächlich zu ermitteln, ob ein Unternehmen einen Markt beherrscht.