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Alte Sendung, neue Nutzung

Probleme der Rechteklärung bei der Nutzung bereits existierender audiovisueller Produktionen im Rahmen nachgelagerter Auswertungsstufen

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Neue Nutzungsarten verändern den Medienmarkt und schaffen vielfältige Möglichkeiten zur Verbreitung von Inhalten. Dies führt zu veränderten Nutzerbedürfnissen und Erwartungen, die die klassischen Sendunternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Bei der Nutzung bestehender Sendungen auf neuen Auswertungsstufen müssen die entsprechenden Rechte nacherworben werden, sofern nicht die Voraussetzungen des § 137l UrhG greifen. Dies gestaltet sich insbesondere bei audiovisuellen Produktionen als schwierig, da die Vielzahl der Beteiligten und Rechte die Rechteklärung kompliziert. Das Spannungsfeld zwischen Urheber- und Allgemeininteressen wird hier besonders deutlich. Immaterialrechtsgüter dienen nicht nur der Sicherung des wirtschaftlichen Werts, sondern auch der Erkenntnisgewinnung und -verbreitung. Die Untersuchung zielt darauf ab, die Schwierigkeiten des Rechtenacherwerbs am Beispiel der Mediathekennutzung audiovisueller Produktionen aufzuzeigen und Mechanismen zur Vereinfachung der Wiederverwertung zu suchen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Ausbalancierung der Interessen der Beteiligten gelegt. Mögliche Lösungen umfassen die Verwertungsgesellschaftspflicht, Extended Collective Licensing Agreements aus nordeuropäischen Rechtssystemen und die Einführung eines Urheberrechtsregisters. Zudem wird die Problematik der territorialen Rechtefragmentierung bei grenzüberschreitenden Produktionen betrachtet.

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Alte Sendung, neue Nutzung, Antonia Brehm

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2016
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