Praxisleitfaden Geldwäscheprävention in Unternehmen und Organisationen
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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen. Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Die betroffenen Unternehmen und Organisationen müssen im Rahmen des Risikomanagements Risiken analysieren und die jeweiligen Prüfprozesse an die Risiken ihrer Geschäftsbeziehungen und Geschäftspartner anpassen. Das bedeutet, entsprechende Sicherungsmaßnahmen müssen eingerichtet sowie Workflows standardisiert werden, damit sie ihren Sorgfaltspflichten umfassend und revisionssicher nachkommen. Haben Sie bereits Prüfprozesse implementiert, sollten diese im Hinblick auf die anstehenden Änderungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, welche Konsequenzen die Verschärfung des GwG mit sich gebracht hat und wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.