Die Regulierung von Ratingagenturen unter der aufsichtlichen Abkehr von externen Ratings in der europäischen Bankenaufsicht
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Der Autor behandelt grundlegende Fragen des europäischen Rechts hinsichtlich der aufsichtlich indizierten Verwendung von externen Ratings der (drei) großen (US-) Ratingagenturen durch Kredit- und Finanzinstitute sowie sonstige Finanzmarktteilnehmer, um ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen, namentlich vor allem der Ermittlung des Kreditrisikos und des aufsichtlichen Eigenkapitals. Die den Risikobewertungen zugrundeliegenden mathematischen Modelle sind jedoch nur funktional begrenzte Abbilder der Wirklichkeit. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn diese durch die Marktteilnehmer oder aber die Bankaufsichtsbehörden in ihrer Bedeutung verabsolutiert werden, da sie die Illusion der Beherrschbarkeit von Risiken wecken können. Durch ihre Einbindung in bankaufsichtsrechtliche Vorgaben haben externe Ratings in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Externe Ratings werden seit Basel II als Instrument und Indikator für die aufsichtliche Eigenkapitalhinterlegung und Risikobeurteilung von Kreditinstituten in der europäischen Bankenaufsicht quasi-institutionalisiert. Das seit dem 20.6.2013 mit Inkrafttreten der nunmehr dritten Rating-Verordnung (CRA III) geltende regulatorische Umfeld auf EU-Ebene sieht Regelungen vor, mit welchen ein aufsichtsrechtlich bedingter ausschließlicher oder automatischer Rückgriff auf externe Ratings verhindert werden soll. Anhand dieser Vorgaben wird untersucht, welcher Maßnahmen es (europarechtlich) bedarf, um die übersteigerte Nutzung von externen Ratings zu aufsichtsrechtlichen Zwecken im Regulierungsregime der EU zu beseitigen. Hierfür werden als wesentliche Ziele europäischer Gesetzgebung insbesondere die aufsichtsrechtlich anerkannten Risikobewertungsmöglichkeiten der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, d. h. der Kreditrisikostandardansatz (KSA) und der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz), eingehend besprochen und analysiert. Auf europäischer Ebene muss es gelingen, einerseits den KSA von der Abhängigkeit externer Ratings zu lösen und andererseits den IRB-Ansatz vergleichbarer und transparenter zu machen. Schließlich unterbreitet der Verfasser einen Vorschlag zur aufsichtlichen Abkehr von externen Ratings in der europäischen Bankenaufsicht.