Konzernhaftung in Deutschland und Europa
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Konzerne werden eingesetzt, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haften die übrigen Gesellschaften im Regelfall nicht. Nicht immer gelingt es, diese Haftungstrennung aufrecht zu erhalten. In Ausnahmefällen kommt es zur Haftung der Muttergesellschaft. Das ist ein im deutschen Recht gut bekannter Umstand, wenn auch bislang einzelne Fragen unbeantwortet sind. In der letzten Zeit ist diese Haftung im Europäischen Kartellrecht verstärkt hervorgetreten. Es hat den Anschein, dass es sich dabei nicht mehr um Ausnahmefälle, sondern um den Regelfall handelt. Eine solche Haftung bedroht das Anliegen, Konzerne haftungsfrei für die Obergesellschaft organisieren zu können. Dieses Anliegen wird aber von der deutschen und der europäischen Rechtsordnung geschützt. Beide Rechtssysteme müssen deshalb die Frage beantworten, wie eine solche Haftung gerechtfertigt werden kann. Die Arbeit untersucht diese Frage.