Japanische Parallelfälle im Schatten des Kirschbaumes
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Ein wesentlicher Grundgedanke des Strafrechts im Japan der Edo-Zeit (1603–1868) lag darin, „[…] eine aus den Fugen geratene Gesellschaft durch das Aufzeigen richtiger Verhaltensweisen und durch Strafandrohung bei deren Verletzung zu ordnen“. Im Honchô-ôin-hiji griff Ihara Saikaku (1642–1693), der herausragende frühbürgerliche Erzähler Japans, gesellschaftliche Rechtsnormen seiner Zeit auf, gab ihnen einen literarischen Rahmen und vermittelt(e), nicht ohne einen ihm eigenen Humor, dem Leser von einst wie heute anhand der geschilderten Kriminal- und Zivilfälle einen Blick auf Rechtsvorstellungen, Verfahrensweisen japanischer Rechtsprechung sowie Formen des Strafmaßes wie auch der Vollstreckung, so, wie sie zu dieser Zeit in Japan vorherrschend waren. „[…], und die Geschichten, die ihm durch Hörensagen zu Ohren gekommen waren, sind uns in unseren Tagen gleich einem aufmunternden Kraut und haben die Gesinnung der Menschen, die – wie der Beifuß sich dem Winde beugt oder das sich verflechtende Stilblütengras – in Verwirrung geraten sind, begradigt, ihre Vernunft ins Klare gesetzt und auf den rechten Weg geführt“, heißt es, diesem Grundgedanken folgend, in einer einleitenden Bemerkung des Autors.