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Schaden genommen

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Der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Schädigungen durch kriminelle Handlungen und Gewalttaten zu schützen. Versagt dieser Schutz, so haftet der Staat dem Opfer. Der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Schädigungen durch kriminelle Handlungen und Gewalttaten zu schützen. Versagt dieser Schutz, so haftet der Staat dem Opfer. Wer entscheidet darüber, ob ein Anspruch auf Versorgung besteht? Wer befindet über die Glaubwürdigkeit von Erinnerungen an Ereignisse, die teilweise viele Jahre zurückliegen? Wer hat den Anspruch an sich und die Antragstellenden, Geschehenes so umfassend zu rekonstruieren, wie es erforderlich wäre? Die detaillierten Befragungsbögen der Behörden erscheinen nackt und kahl, markieren sie doch den Versuch, traumatisierenden Ereignissen ein Zeilenmaß zu geben. Fragen wirken zynisch und unterkühlt, fast unwirklich. Während das Opfer versucht, Tathergang, Täter, Zeugen, Trauma und Leid in ein vorgegebenes, immer gleiches Schema zu pressen, durchlebt es seine Qualen ein weiteres Mal- ein intensives Mal. Es scheint, als fordere diese Bestandsaufnahme eher den Geschädigten als den Entschädiger. Marthe Wahl kämpft, kämpft wie so viele und doch wie kein anderer - um Gerechtigkeit. Und drängt zeitgleich auf eine Novellierung des Opferentschdigungsgesetzes. Für sich und für alle anderen.

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ISBN
9783944265377

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2016

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