ANWALT HAPPINGER
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Der Rosenheimer Rechtsanwalt Marinus Happinger wird beauftragt, gegen einen Mietnomaden vorzugehen. Seine Mandantin, Frau Blumenfeld, ist eine vermögende Witwe. Geschäftlich ist sie unerfahren. Geldangelegenheiten hatte stets der von ihr vergötterte, leider aber verstorbene Ehemann Gottfried erledigt. So konnte es geschehen, dass sie auf einen vermeintlich gut situierten Herrn namens Öfterklamm herein fiel. Die gepflegte Erscheinung des Mannes und das höfliche Auftreten hatten sie bewegt, ausgerechnet ihn als Mieter auszuwählen. Bald blieben die Mietzahlungen aus. Herrn Öfterklamm, gelang es immer wieder, Frau Blumenfeld zu vertrösten. Der Schaden wächst mit jedem Tag weiter, doch der Mietnomade denkt nicht daran, freiwillig zu gehen. ***** In einem weiteren Fall vertritt Happinger einen Mieter. Es ist der Sizilianer Gennaro Loppio. Dieser mietete von einem Herrn Spitz eine Wohnung. Eines Tages entdeckte er in der Wand zu seinem Schlafzimmer ein von einem Spiegel verdecktes Loch . Happinger soll wegen des Spionspiegels alle rechtlich möglichen Schritte gegen Herrn Spitz einleiten. ***** Happinger übernimmt auch die kniffliche Sache mit der wertvollen Mingh-Vase, die im Haus seines Mandanten Roellmann zu Bruch gegangen ist, nur weil ein Fensterputzer nicht aufpasste. ***** Im Fall des Architektenehepaares Allersdorf geht es um nicht eingehaltene Versprechungen eines Reiseveranstalters; jedenfalls meinen das seine Mandanten, nachdem sie enttäuscht von einer Sizilien-Rundreise zurückkehren. ***** Immer wieder beschäftigt Happinger auch Frau Doris Pfleidl. Als gerichtlich bestellter Vermögenspfleger muss er die Rechtsangelegenheiten der jungen Frau regeln. Für sie ist Happingers Kanzlei die Anlaufstelle nicht nur für Rechtsfragen. ***** Wie schon in dem Roman „Das Bergbauerntestament“ (=Teil 1 der Happinger-Reihe) kommen auch in diesem Roman die privaten, kuriosen Erlebnisse des Anwalts und seiner Familie nicht zu kurz.