Soldatenseelsorge versus Militärseelsorge
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Mit der deutschen Vereinigung haben sich die östlichen evangelischen Landeskirchen geweigert, den Militärseelsorgevertrag von 1957 zu übernehmen. Dabei ist – wie schon Anfang der 50er Jahre – insbesondere der Bundesbeamtenstatus der Militärpfarrer und die Stellung des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr als Bundesoberbehörde der Kritik ausgesetzt. Die gegenwärtig bestehende Übergangsregelung, die sogenannte Rahmenvereinbarung, läuft im Jahre 2003 aus. Dann muß eine einheitliche gesamtdeutsche Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr gefunden werden. Und genau hier setzt die vorliegende Arbeit an. Im Rahmen einer Evaluationsstudie werden die gegebenen Befindlichkeiten und die Erfahrungen der beteiligten Akteure mit dem Militärseelsorgevertrag auf westlicher und der Rahmenvereinbarung auf östlicher Seite analysiert. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse folgt eine Diskussion der vertraglich relevanten Aspekte der evangelischen Militär- und Soldatenseelsorge. Abschließend wird dann konkret ein möglicher Lösungsansatz für eine künftige institutionelle Regelung vorgestellt.