Bilanzkreisregelung zur Frequenzhaltung unter Berücksichtigung verteilter Erzeugung
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Die Liberalisierung der elektrischen Energieversorgung hat zu einer Trennung der Bereiche mit natürlichem Monopol von den Bereichen mit Wettbewerb geführt. Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als natürlicher Monopolist hat sich um die ausschließlich dem Monopolbereich zuzuordnenden Aufgaben zu kümmern. Die darüber hinaus traditionell wahrgenommenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind bezüglich ihrer weiteren Erfüllung durch den ÜNB zu überprüfen. Die Systemdienstleistung Frequenzhaltung war in der Vergangenheit Gegenstand umfangreicher Diskussionen, da die damit verbundenen erheblichen Kosten von den Netznutzern zu tragen sind. Die Frequenzhaltung erfordert die Vorhaltung von Regel- und Reserveleistung in Erzeugungseinheiten, über die der ÜNB infolge des Unbundlings nicht mehr verfügt. Die in Deutschland praktizierte marktbasierte Beschaffung der benötigten Regelleistung hat zu einem starken Preisanstieg und damit zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten der Frequenzhaltung geführt. In dieser Arbeit werden in einem ersten Schritt die Schwachpunkte des derzeitigen Modells herausgestellt. Zur Lösung der dargestellten Probleme wird untersucht, ob die Netznutzer über eine dezentrale Bilanzkreisregelung (BKR) an der Frequenzhaltung mitwirken und somit mehr Einfluss und Kontrolle über die ihnen entstehenden Kosten erlangen können. Eine solche BKR könnte in einer zukünftigen Energieversorgungsstruktur mit einem erheblich höheren Anteil an dezentralen Energieumwandlungsanlagen in den Mittel- und Niederspannungsnetzen dazu genutzt werden, um verbrauchsnah Lastschwankungen auszugleichen und gleichzeitig die zentrale Frequenzregelung durch den ÜNB zu entlasten.