Nutzungsrechte in Handels- und Steuerbilanz
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„Nutzungsrechte“ sind rechtlich fundierte Vermögenspositionen, die es einem Wirtschaftssubjekt ermöglichen, wirtschaftlich beabsichtigte Nutzungen eines materiellen oder immateriellen Nutzungsobjekts zu realisieren, ohne dessen zivilrechtlicher Eigentümer zu sein. In der Praxis finden sich zahlreiche Nutzungsrechte wie z. B. Miete, Nießbrauch und Erbbaurecht sowie als neuere Entwicklungen Leasing oder Time-Sharing. Für Zwecke der Rechnungslegung und Besteuerung stellt sich die Frage, ob Nutzungsrechte bilanziell und steuerlich als eigenständige Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter/Assets einzuordnen sind oder nur (schwebende) Dauerschuldverhältnisse darstellen. Da sich, je nachdem, welcher Sichtweise man zuneigt, gänzlich unterschiedliche bilanzielle und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben, stehen Nutzungsrechte im Mittelpunkt einer kontrovers geführten Diskussion. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der von Herrn Wildner vorgelegten Arbeit, die gegenwärtige handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Nutzungsrechten zu untersuchen und einen konsistenten Lösungsvorschlag zu dieser Problematik zu entwickeln. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet eine Analyse der charakteristischen Merkmale von Nutzungsrechten. Nutzungsrechte werden dabei als Gestaltungen zwischen den beiden zivilrechtlichen Vertrags-Grundtypen „Kauf“ und „Miete“ beschrieben, die – je nach konkreter Ausgestaltung – eher miet- oder kaufähnlich ausfallen können. In der Diskussion um die zutreffende handelsbilanzielle und steuerliche Behandlung von Nutzungsrechten spiegelt sich letztlich diese zivilrechtliche Einordnungsproblematik wider.