Finanzierung der kirchlichen Sendung
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Kirche und Geld – wenige Themen werden auch außerhalb der katholischen Kirche so breit diskutiert wie das ihrer Finanzierung. Gefordert wird häufig ein „ideales“ System zur Finanzierung der kirchlichen Sendung, alternativ zu unserem gegenwärtigen Kirchensteuersystem. Erwähnt wird dabei immer wieder das Beitrags- und Spendensystem in den USA. Ausgehend vom übergeordneten kirchlichen Vermögensrecht des CIC werden beide Systeme, das deutsche und das amerikanische, aus historischer, staatlich-rechtlicher und pastoraler Sicht dargestellt und dann aus kirchenrechtlicher Sicht bewertet. Das Recht der katholischen Kirche, eigenes Vermögen zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern, ergibt sich danach aus ihrer eigenen Sendung, die von keiner innerweltlichen Größe wahrgenommen werden kann. Staatliche Unterstützung bei ihrer Finanzierung darf daher immer nur Hilfe, nicht Ersatz für die Mitarbeit aller Gläubigen sein. Beitragszahlungen sind mithin Ausdruck ihrer Berufung und nicht analog zu staatlichen Steuern zu sehen. Das in den USA entwickelte Konzept der „stewardship“, einer umfassenden Dienstbereitschaft aller Gläubigen – hier erstmalig in Deutschland vorgestellt – könnte also ein rechtlich und wirtschaftlich, pastoral und ekklesiologisch tragfähiges System zur Ergänzung des gegenwärtigen Kirchensteuersystems sein