Ein neues ius divinum?
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Das im 19. Jahrhundert im heutigen Iran entstandene Bahá’ítum ist nach seinem Selbstverständnis und religionswissenschaftlicher Einordnung eine Weltreligion. Als dezidierte Rechtsreligion verfügt es über ein Offenbarungsrecht, dessen Kern ein Rechtssetzungsrecht bildet – ermächtigt wird eine demokratisch zu bestellende Körperschaft, die das Offenbarungsrecht anwendbar machen und ergänzen soll. Die Arbeit unternimmt es, die theologischen Grundlagen dieses Bahá’í-Rechts aufzuarbeiten. Sie untersucht den in der Bahá’í-Schrift dokumentierten theologischen Zusammenhang, auf den dieses Recht seinen Inhalt, seine Ansprüche und Funktionen zurückführt. Im Rahmen der Darstellung von vier rechtstheologischen Dimensionen weist sie das Bahá’í-Recht als ius divinum aus.