Weltliche Macht und geistlicher Anspruch
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Als Sondergesetz für die Protestanten fand das Augsburger Interim 1548 bei den betroffenen Reichsständen nie wirklich Akzeptanz. In der kurzen Zeit seiner politischen Brisanz bemühten sich protestantische Obrigkeiten und ihre Theologen intensiv um kirchenpolitische Schadensbegrenzung. Dieses Ringen steht im Mittelpunkt des Buchs. Jenseits der großen politischen und theologischen Protagonisten der Interimskrise bildet die Hansestadt Stralsund den Hauptgegenstand der Arbeit. Als Mitglied der wendischen Hanse hatte sie sich früh von ihrem Landesherrn emanzipiert. Wegen des Interims geriet sie nun in Konflikt mit ihren Predigern. In dieser spezifischen Situation mit ihren verschiedenen Akteuren und Konstellationen konkretisieren sich anhand lokaler Netzwerke, familiärer Beziehungen und verfassungspolitischer Konstanten Argumentationsstrukturen und Verhaltensmuster der Konfliktparteien innerhalb des politischen Gesamtgeschehens. Als neue soziale Gruppe beanspruchte die evangelische Geistlichkeit eine aktive Rolle in der Gesellschaft. Mit der Fürsorge und Verantwortung für das Seelenheil der Gemeinde verband sie das Recht auf Begleitung und kritische Reflexion politischer Entscheidungsprozesse. Obrigkeitskritik bedeutete damit, der weltlichen Gewalt Grenzen aufzuzeigen. Zur Debatte standen normative Werte der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft, von Begriffen wie Gemeiner Nutzen oder Gehorsam bis zum Vorwurf der Widersetzlichkeit und des Ungehorsams. Vor dem Hintergrund des Interims stellte sich die Frage nach den Grenzen obrigkeitlicher Gewalt und der Wirksamkeit geistlicher Amtsführung in der Welt auf eine neue, in ihrer Vehemenz bisher unbekannten Weise.