Die katholische Schule im Recht der römisch-katholischen Kirche
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In Zeiten von PISA und Bildungsreformen geraten die öffentlichen Schulen immer mehr in die Kritik, während das Interesse an Privatschulen, besonders auch an jenen in kirchlicher Trägerschaft, ständig zunimmt. Doch was ist das Besondere an einer Privatschule, an einer christlichen Schule oder an einer katholischen Schule? Ist es nur die Tatsache, dass sich diese Schulen ihre Schüler auswählen dürfen und sie so in gewisser Weise „eine Elite“ ausbilden, die sich dadurch von allen anderen Schülern abhebt? Oder ist es doch mehr, ein gewisser innerer Geist, eine spezielle corporate identity? Dieser Fragestellung in Bezug auf die katholische Schule nähert sich der Autor, welcher Mitglied des Dominikanerordens und selbst Lehrer am ordenseigenen Gymnasium ist, in der vorliegenden Arbeit. Dabei ist der Ansatz rein kirchenrechtlich, d. h. es werden die relevanten gesamtkirchlichen Rechtsquellen der römisch-katholischen Kirche untersucht und hinsichtlich des Themas der katholischen Schule ausgewertet. Die in chronologisch-deskriptiver Methode untersuchten Rechtstexte reichen vom CIC/1917, dem ersten gesamtkirchlichen Codex der römisch-katholischen Kirche, über die Erziehungsenzyklika „Divini illius Magistri“ aus dem Jahre 1929 und die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils, hier besonders die Erklärung „Gravissimum educationis“, bis hin zum CIC/1983, dem heute gültigen Rechtsbuch der römisch-katholischen Kirche, und den Verlautbarungen der Kongregation für das katholische Bildungswesen. Hiermit legt der Autor eine Gesamtdarstellung der universal-kirchenrechtlichen Aussagen und Bestimmungen zur katholischen Schule sowie deren rechtsgeschichtliche Entwicklung vor, die hilfreich ist für alle, die sich mit der katholischen Schule näher beschäftigen wollen.