Menschenrechtliche Sorgfalt ist machbar
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Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen geben vor, dass Unternehmen die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit identifizieren, negativen Auswirkungen vorbeugen, Schäden wiedergutmachen und diese Schritte transparent kommunizieren sollen. Die vorliegende Recherche zeigt, dass diese Sorgfaltsanforderungen auch umsetzbar sind. Befragt wurden Unternehmen, aber auch Unternehmensberater/innen und Menschenrechtsexpert/ innen. Die Erfahrungsberichte zeigen auf, dass sich sowohl komplexe, große und multinationale Unternehmen als auch kleinste KMU ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht stellen können. Die Maßnahmen der Unternehmen reichen von Schulungen ihrer Zulieferer über langfristige Verträge mit den Lieferanten bis hin zu einer Reduzierung der Anzahl der Zulieferer. Wo ein einzelnes Unternehmen nicht weiterkommt, zum Beispiel bei strukturellen Herausforderungen wie Vereinigungsfreiheit oder existenzsichernden Löhnen, suchen engagierte Unternehmen die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der Branche, mit Gewerkschaften oder auch mit Multistakeholder- Initiativen wie der Fair Wear Foundation. Die Befragung der Unternehmen hat verdeutlicht, dass noch viel Bewusstseinsbildung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht erforderlich ist. Das fängt damit an zu klären, um welche Themen und Herausforderungen es bei der menschenrechtlichen Verantwortung der Unternehmen überhaupt geht. Aber nicht nur Unkenntnis ist zu verzeichnen, auch der deutsche Perfektionismus und der eigene Anspruch, keine Fehler machen zu dürfen, steht deutschen Unternehmen mitunter im Wege, um überhaupt den ersten Schritt auf dem Weg der Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht zu gehen. Vor dem Hintergrund der Frage, ob die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht freiwillig bleiben oder verbindlich reguliert sein sollte, wurden zwei existierende Regulierungsbeispiele untersucht: der Dodd-Frank Act aus den USA und der Modern Slavery Act aus Großbritannien. Beide Beispiele zeigen, dass gesetzliche Vorgaben die Wirtschaft nicht ruinieren, sondern Verbesserungen schneller vorantreiben können. In den Gesprächen betonten die Befragten vor allem die Aufgabe des Staates, bestehende Gesetze und Willenserklärungen zur Achtung von Menschenrechten konsequenter umzusetzen. Auch die Vorbildrolle des Staates mahnten die Gesprächspartner/innen an, insbesondere bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand und bei der Außenwirtschaftsförderung. Unternehmen, die sich bereits in größerem Umfang ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht stellen, sehen die Grenzen ihres eigenen Engagements, wenn ihre Konkurrenten nicht mitziehen. Diese Unternehmen halten eine gesetzliche Regelung für erforderlich. Dabei sollte die Politik die in den Gesprächen geäußerten Bedenken der Unternehmen berücksichtigen und darauf hinwirken, dass eine wirksame und zielführende Rahmensetzung geschaffen wird.