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40 Jahre Parteiengesetz

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Dem Parteiengesetz kommt für die Willensbildung des Volkes – wie für die Parteien selbst – eine schlechthin konstituierende Bedeutung zu. Umso überraschender ist der Umstand, dass in der Bundesrepublik Deutschland über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten politische Parteien gegründet wurden, die sich an der Willensbildung des Volkes beteiligten und an Wahlen teilnahmen, ohne dass ein Parteiengesetz existierte. Erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Gesetzgeber zum Erlass eines solchen gezwungen. Am 24. Juni 1967 beschloss der Bundestag das erste Parteiengesetz der Bundesrepublik Deutschland, das neben allgemeinen Bestimmungen erstmalig detaillierte Festlegungen etwa bezüglich der staatlichen Parteienfinanzierung traf. Der vorliegende Tagungsband enthält die auf dem Symposium »40 Jahre Parteiengesetz« von ausgewählten Experten vorgetragenen Referate, die die unterschiedlichen Kernbereiche des Parteiengesetzes beleuchten. Daneben beinhaltet er die Dokumentation einer Diskussionsrunde der Parteischatzmeister über die Funktionalität des Parteiengesetzes in der praktischen Anwendung.

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40 Jahre Parteiengesetz, Jörn Ipsen

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2009
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