Schuldübernahme
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Die Schuldübernahme gehört zu den schwierigsten Rechtsfiguren des allgemeinen Schuldrechts, da immer eine Dreipersonenkonstellation zu bewältigen ist. Dabei ergeben sich insbesondere zwei Fragen: Kann die Schuld „identitätswahrend“ übernommen werden, wie es dem deutschen Sukzessionsmodell der §§ 414 ff. BGB entspricht, oder bedarf es einer Neubegründung der Schuld? Und wie sind die drei Parteien an dem auf die Schuldübernahme gerichteten Rechtsgeschäft zu beteiligen? Diese konstruktive Seite der Schuldübernahme ist mit verschiedenen wertungsmäßigen Festlegungen abzustimmen, deren wichtigste die Festlegung der vom Schuldübernehmer geltend zu machenden Einwendungen sowie das Schicksal von Sicherheiten sind. Tobias Maurer untersucht das Problemspektrum der Schuldübernahme aus historischer und rechtsvergleichender Perspektive vor dem Hintergrund einer künftigen europäischen Privatrechtsvereinheitlichung.