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Das Verwaltungsverfahren in der Invalidenversicherung

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Erstmals seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts am 1. Januar 2003, der 4. IV-Revision, den Massahmen zur Verfahrensstraffung und der 5. IV-Revision wird das Verwaltungsverfahren in der IV in seiner Gesamtheit dargestellt. Der Aufbau des Werkes folgt dem Ablauf des Verfahrens: Behandelt werden die Früherfassung, die Anmeldung, die Prüfung des Leistungsgesuchs, der Vorbescheid und die Verfügung. Das Schwergewicht des Werkes ist den Verfahrensgrundsätzen – zum Beispiel dem Untersuchungsgrundsatz und der Mitwirkungspflicht – sowie dem Beweisrecht, namentlich der Beweiswürdigung, gewidmet. Das Werk ist Monografie und Handbuch in einem: Das IV-Verfahren wird dogmatisch durchdrungen, Literatur und Rechtsprechung sind umfassend verarbeitet, das Verfahren wird in seiner ganzen Breite behandelt. Das Buch richtet sich an IV-Stellen, Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter, übrige Sozialversicherer und Gerichte.

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Das Verwaltungsverfahren in der Invalidenversicherung, Urs Müller

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2010
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