Hauptversammlungsbeschlüsse vor Gericht
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Zum Werk Das Werk widmet sich der aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie den Freigabeverfahren und den Spruchverfahren sowohl in prozessualer als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) wurden neben Änderungen, die die Hauptversammlung betreffen, auch das Beschlussmängelrecht modifiziert. Verhindert werden sollen missbräuchliche Aktionärsklagen. Hierzu dient insbesondere das Freigabeverfahren, das durch das UMAG ins Aktiengesetz eingefügt und nochmals verändert wurde. Die Änderungen des § 246 a AktG betreffen insbesondere folgende Punkte: - Die Interessensabwägung, die die Gerichte bei der Freigabe Entscheidung treffen müssen, wird gesetzlich präzisiert. - Aktionäre mit geringem Aktienbesitz können nur noch Schadensersatz beanspruchen. - Die Dauer des Freigabeverfahrens wird abgekürzt, um das Erpressungspotenzial, das in der langen Verfahrensdauer liegt, zu verringern. Die Festlegung, dass sich die Vollmacht des Vertreters für den Anfechtungsprozess auch auf das Freigabeverfahren erstreckt, verhindert zeitaufwändige Zustellungen an den Kläger selbst. - Das Recht auf frühe Akteneinsicht der Gesellschaft (vor Klagezustellung) wird eingeführt. Zielgruppe Für Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter, Bibliotheken.
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Hauptversammlungsbeschlüsse vor Gericht, Robert Weber
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2010
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- Titel
- Hauptversammlungsbeschlüsse vor Gericht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Robert Weber
- Verlag
- Beck
- Erscheinungsdatum
- 2010
- ISBN10
- 3406601863
- ISBN13
- 9783406601866
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Zum Werk Das Werk widmet sich der aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sowie den Freigabeverfahren und den Spruchverfahren sowohl in prozessualer als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) wurden neben Änderungen, die die Hauptversammlung betreffen, auch das Beschlussmängelrecht modifiziert. Verhindert werden sollen missbräuchliche Aktionärsklagen. Hierzu dient insbesondere das Freigabeverfahren, das durch das UMAG ins Aktiengesetz eingefügt und nochmals verändert wurde. Die Änderungen des § 246 a AktG betreffen insbesondere folgende Punkte: - Die Interessensabwägung, die die Gerichte bei der Freigabe Entscheidung treffen müssen, wird gesetzlich präzisiert. - Aktionäre mit geringem Aktienbesitz können nur noch Schadensersatz beanspruchen. - Die Dauer des Freigabeverfahrens wird abgekürzt, um das Erpressungspotenzial, das in der langen Verfahrensdauer liegt, zu verringern. Die Festlegung, dass sich die Vollmacht des Vertreters für den Anfechtungsprozess auch auf das Freigabeverfahren erstreckt, verhindert zeitaufwändige Zustellungen an den Kläger selbst. - Das Recht auf frühe Akteneinsicht der Gesellschaft (vor Klagezustellung) wird eingeführt. Zielgruppe Für Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter, Bibliotheken.