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Betriebliche Übung und AGB-Kontrolle

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Die betriebliche Übung ist eine im Arbeitsrecht geltende Besonderheit. Nach Übernahme des AGBG als §§ 305-310 in das BGB und der Beseitigung der früher geltenden Bereichsausnahme der AGB-Kontrolle für das Individualarbeitsrecht, befindet sich die betriebliche Übung ebenso wie die sonstige arbeitsvertragliche Praxis auf dem Prüfstand. Diese Dissertation befasst sich deshalb mit der Untersuchung der betrieblichen Übung, der mit ihr in der Praxis regelmäßig verbundenen Rechtsinstitute sowie der weiteren Rechtsinstrumente, welche ihre Entstehung verhindern oder eine bereits entstandene betriebliche Übung beseitigen können, unter speziellen AGB-rechtlichen Gesichtspunkten. Besonderes Augenmerk widmet diese Arbeit deshalb auch dem Freiwilligkeitsvorbehalt, dem Widerrufsvorbehalt und der gegenläufigen betriebliche Übung, letzteres vor allem deshalb, weil das BAG am 18.03.2009 seine Rspr. zur gegenläufigen betrieblichen Übung vollständig aufgegeben hat. Es ist zu klären, inwieweit es sich hierbei um Allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen handelt, um sodann der Frage nachzugehen, ob die Inhaltskontrolle eröffnet ist. Dies ist nur der Fall, wenn die Schranke des § 307 III 1 BGB überwunden werden kann. Wird diese Hürde genommen, gilt es festzustellen, ob sich durch eine Inhaltskontrolle der betrieblichen Übung und der in ihrem Zusammenhang entwickelten Rechtsinstitute und Rechtsinstrumente etwas an den Maßstäben der bislang erfolgten Kontrollpraxis der Gerichte ändert.

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Betriebliche Übung und AGB-Kontrolle, Claudia Hoffmann

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Erscheinungsdatum
2009
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