Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet
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Umständlich schön, unfreiwillig komisch, aber immer streng nach dem Buchstaben des Gesetzes: Ein prall gefülltes Buch mit Höhepunkten der Behördenprosa. Wir haben es immer gewusst: Die wahren Sprachschöpfer sitzen in unseren Amtsstuben und in den Ministerien, die Gesetzestexte verfassen. Die Fülle der ambitionierten Wort- und Sprachspiele lässt manchen Lyriker und verdienten Prosaisten erblassen. Hier noch ein paar Kostproben: „Die einmalige Zahlung wird jedem Berechtigten nur einmal gewährt.“ „Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“ „Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtshofs keinen Anspruch auf Witwenrente.“