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Der Umgang mit dem Urheberrecht

Was ist erlaubt und was nicht? Eine Information für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen

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Einen Überblick und eine praktische Orientierung über die Rechtslage zum Urheberrecht diese Broschüre von Patrick Dehm. Auf 18 Seiten ist kompakt dargestellt, was erlaubt und was verboten ist. Die Informationen sollen helfen, sich bei der Organisation kirchlicher Veranstaltungen mit dem Urheberrecht zurechtzufinden. Gezeigt wird, wie urheberrechtlich geschützte Werke genutzt und vervielfältigt werden können. Im Zusammengang mit dem Gebrauch von Noten tauchen immer wieder Fragen über Rechte, Vergütungsregelungen oder Auswirkungen des Urheberrechts auf. Deshalb wird auf Folgendes hingewiesen: Zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) besteht ein Pauschalvertrag für Musikaufführungen in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern, für Kirchenkonzerte und sonstige Veranstaltungen. Urheber von Musikstücken, die bei gottesdienstlichen Veranstaltungen wiedergegeben werden, werden demnach pauschal vergütet. In jedem Fall dürfen bei allen Aufführungen nur Originalnoten und keine Kopien verwendet werden. Dies gilt gleichermaßen für Aufführungen innerhalb wie außerhalb der Gottesdienste.

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Der Umgang mit dem Urheberrecht, Patrick Dehm

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2009
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