Latein für Jurastudenten
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Studenten des Rechts stoßen in ihrem Studium von Anfang an auf lateinische Ausdrücke, die ihnen oft unverständlich sind. Solche Ausdrücke auswendig zu lernen, ohne sie zu verstehen, kann nicht zufriedenstellen. Dieses Büchlein will zu einem ersten Verständnis des Juristenlateins führen und bietet über die engere Thematik hinaus einen Einstieg in das Römische Recht. Der Text des Buches von CIVIS ROMANUS wurde dem Verlag durch Professor Dr. Klaus Adomeit vermittelt. Er lehrt Rechtstheorie und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. Sein Lehrer im Römischen Recht war der berühmte Romanist Franz Wieacker in Göttingen. „Das ist ein hübsches Büchlein, und Klaus Adomeit heißt der Römische Bürger, der es geschrieben hat. Wie oft lesen wir in Rezensionen, das besprochene Werk gehöre zur Pflichtlektüre. Meist kann man dann sicher sein, daß man auch ganz gut ohne Erfüllung dieser Pflicht auskommt. Hier ist nun etwas, was man wirklich lesen sollte, und man empfindet es keineswegs als Pflicht, eher als fröhliche Kür. Zudem beschleicht einen das erhabene Gefühl, so nebenbei ein kleines bißchen gebildet zu werden. Das ist wohl gelungen; beati possidentes. Roma locuta causa finita.“