Klausurenkurs im Sozialrecht
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Die Konzeption: Nicht zuletzt aufgrund seiner hohen praktischen Relevanz ist das Sozialrecht Gegenstand der Schwerpunktbereichsprüfungen im Rahmen des Referendar- und des Assessorexamens. Der Band eignet sich daher besonders für Studierende und Referendare zur Examensvorbereitung. Ausgangspunkt der Fälle sind höchstrichterliche Entscheidungen, die regelmäßig im Grenzgebiet zwischen dem Sozialrecht und anderen Rechtsmaterien liegen. Insbesondere seine Wechselbeziehungen mit dem Arbeits-, Privat-, Verfahrens-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht bezieht der Klausurenkurs mit ein. Dabei werden stets auch aktuelle Grundsatzfragen des Rechts der sozialen Sicherheit tangiert. Die Fälle wurden in zahlreichen Lehrveranstaltungen erprobt, die Falllösungen, nach didaktischen Gesichtspunkten aufbereitet, geben den aktuellen Stand der Diskussion wieder. Eine vorangestellte Lösungsskizze dient der raschen Orientierung. Im Anschluss daran kann die Lösung anhand der ausformulierten Musterlösung Schritt für Schritt nachvollzogen werden.