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Der zivilrechtliche Schutz des ungeborenen Kindes vor seiner Mutter

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Wird ein Kind noch vor seiner Geburt geschädigt, können ihm Ansprüche gegen den Schädiger zustehen. Gilt dies auch, wenn nicht ein Dritter, sondern die Mutter des Kindes Schädigerin ist? Das Zivilrecht bietet Kindern, die vorgeburtlich durch ihre Mutter gefährdet oder geschädigt werden, keinen wirksamen Schutz. Effektive Schutzmaßnahmen sind vor allem wegen der entgegenstehenden Rechte der werdenden Mutter nicht möglich. Im Spannungsfeld sozialer, moralischer und rechtlicher Erwägungen geht die Autorin den Fragen nach, ob eine Mutter dem Kind für Verletzungen während der Schwangerschaft Schadensersatz leisten muss, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob eine solche Haftung überhaupt im Interesse des Kindes ist. Erörtert werden auch die präventiven Schutzmöglichkeiten des Zivilrechts durch Gerichte, den Vater oder das Kind selbst.

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Der zivilrechtliche Schutz des ungeborenen Kindes vor seiner Mutter, Franziska Mürmann

Sprache
Erscheinungsdatum
2021
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(Hardcover)
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Titel
Der zivilrechtliche Schutz des ungeborenen Kindes vor seiner Mutter
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021
Einband
Hardcover
Seitenzahl
184
ISBN10
3847113577
ISBN13
9783847113577
Reihe
Beschreibung
Wird ein Kind noch vor seiner Geburt geschädigt, können ihm Ansprüche gegen den Schädiger zustehen. Gilt dies auch, wenn nicht ein Dritter, sondern die Mutter des Kindes Schädigerin ist? Das Zivilrecht bietet Kindern, die vorgeburtlich durch ihre Mutter gefährdet oder geschädigt werden, keinen wirksamen Schutz. Effektive Schutzmaßnahmen sind vor allem wegen der entgegenstehenden Rechte der werdenden Mutter nicht möglich. Im Spannungsfeld sozialer, moralischer und rechtlicher Erwägungen geht die Autorin den Fragen nach, ob eine Mutter dem Kind für Verletzungen während der Schwangerschaft Schadensersatz leisten muss, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob eine solche Haftung überhaupt im Interesse des Kindes ist. Erörtert werden auch die präventiven Schutzmöglichkeiten des Zivilrechts durch Gerichte, den Vater oder das Kind selbst.