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Mietrecht

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BGB-Mietrecht, EGBGB, AGG, HeizkV, EnEV, WoFlV, BetrKV, WoBindG, WoFG, WirtschaftsstrafG, WEG Textausgabe mit ausführlichem Sachregister und einer Einführung von Vorsitzendem Richter a. D. Prof. Dr. Friedemann Sternel Inhalt: BGB-MietR, EGBGB, Allg. GleichbehandlungsG, WirtschaftsstrafG, WohnungsvermittlungsG, HeizkV, EnergieeinsparungsV, WärmelieferVO, WohnraumförderungsG, WohnungsbindungsG, NeubaumietenV, II. BV/WoFlV, BetrKV, ZPO, GVG (jeweils Auszüge), WohnungseigentumsG Zur 49. Auflage (Rechtsstand: 15. Januar 2019): Neu in das Werk eingearbeitet wurden insbesondere die dem Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) vom Dezember 2018 entstammenden Änderungen des BGB, des EGBG sowie des Wirtschaftsstrafgesetzes, darunter die neuen §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren und Pflichtverletzung bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung.

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Mietrecht, Autorenkollektiv

Sprache
Erscheinungsdatum
2008
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(Paperback)
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Titel
Mietrecht
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Autorenkollektiv
Erscheinungsdatum
2008
Einband
Paperback
ISBN10
3423050136
ISBN13
9783423050135
Reihe
Beschreibung
BGB-Mietrecht, EGBGB, AGG, HeizkV, EnEV, WoFlV, BetrKV, WoBindG, WoFG, WirtschaftsstrafG, WEG Textausgabe mit ausführlichem Sachregister und einer Einführung von Vorsitzendem Richter a. D. Prof. Dr. Friedemann Sternel Inhalt: BGB-MietR, EGBGB, Allg. GleichbehandlungsG, WirtschaftsstrafG, WohnungsvermittlungsG, HeizkV, EnergieeinsparungsV, WärmelieferVO, WohnraumförderungsG, WohnungsbindungsG, NeubaumietenV, II. BV/WoFlV, BetrKV, ZPO, GVG (jeweils Auszüge), WohnungseigentumsG Zur 49. Auflage (Rechtsstand: 15. Januar 2019): Neu in das Werk eingearbeitet wurden insbesondere die dem Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) vom Dezember 2018 entstammenden Änderungen des BGB, des EGBG sowie des Wirtschaftsstrafgesetzes, darunter die neuen §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren und Pflichtverletzung bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung.