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Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz - DbAG)
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Das Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz (DbAG) regelt die Entschädigung für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet. Es bietet rechtliche Rahmenbedingungen für die Anerkennung und den Ausgleich von Schäden, die im Rahmen öffentlicher Dienste entstanden sind. Die Regelungen zielen darauf ab, Betroffenen eine faire Entschädigung zu gewährleisten und die Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen zu vereinfachen. Das Gesetz stellt somit einen wichtigen rechtlichen Schutz für Dienstleistende dar, die durch ihre Tätigkeit gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen erlitten haben.
Buchvariante
2013, paperback
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