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Besondere Betroffenheit als Element der Beschwerdebefugnis im Umweltrecht

Reformoptionen aus funktionaler und völkerrechtlicher Sicht

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In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stößt die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche "besondere" Betroffenheit schwierig zu definieren. Die Autorin ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die Perspektive für andere Regelungsmöglichkeiten. Dabei untersucht sie ebenfalls die Vorgaben der EMRK und der Aarhus-Konvention. Im Ergebnis präsentiert die Autorin Ansätze für eine Reform des Beschwerderechts im Umweltrecht. Damit leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsprozessrechts auch über das Umweltrecht hinaus.

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Besondere Betroffenheit als Element der Beschwerdebefugnis im Umweltrecht, Meret Rehmann

Sprache
Erscheinungsdatum
2024
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(Hardcover)
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Titel
Besondere Betroffenheit als Element der Beschwerdebefugnis im Umweltrecht
Untertitel
Reformoptionen aus funktionaler und völkerrechtlicher Sicht
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Meret Rehmann
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2024
Einband
Hardcover
ISBN13
9783756012589
Reihe
Beschreibung
In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stößt die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche "besondere" Betroffenheit schwierig zu definieren. Die Autorin ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die Perspektive für andere Regelungsmöglichkeiten. Dabei untersucht sie ebenfalls die Vorgaben der EMRK und der Aarhus-Konvention. Im Ergebnis präsentiert die Autorin Ansätze für eine Reform des Beschwerderechts im Umweltrecht. Damit leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsprozessrechts auch über das Umweltrecht hinaus.