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Rechtskrafterstreckung im Personengesellschaftsrecht nach einem Passivprozess der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter

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Verklagt ein Gesellschaftsgläubiger eine Personengesellschaft oder ihre Gesellschafter, ist die prozessuale Repräsentation der nicht am Erstprozess beteiligten Partei entscheidend für die Rechtskrafterstreckung. Eine Personengesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, ist im Zivilprozess unabhängig von ihren Gesellschaftern parteifähig. Die Publikation klärt, inwieweit ein Urteil im Passivprozess für oder gegen die Personengesellschaft oder ihre Gesellschafter auch für die nicht am Prozess beteiligte Partei von Bedeutung ist. Die Untersuchung erfolgt fallgruppenweise und berücksichtigt stets die Interessen von Gesellschaft, Gesellschaftern und Gesellschaftsgläubiger. Es wird festgestellt, dass die prozessuale Repräsentation der nicht am Erstprozess beteiligten Partei maßgeblich für die Entscheidung über die Rechtskrafterstreckung ist. Das Inhaltsverzeichnis umfasst Themen wie die Rechtskrafterstreckung auf die Gesellschafter nach vorheriger Klage gegen die Gesellschaft, die prozessuale Repräsentation, die Rechtskrafterstreckung auf die Gesellschaft nach vorheriger Klage gegen die Gesellschafter und die negative Zwischenfeststellungswiderklage in gewillkürter Prozessstandschaft.

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Rechtskrafterstreckung im Personengesellschaftsrecht nach einem Passivprozess der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter, Sergej Rast

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2021
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(Paperback)
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