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Die Geschäftsverteilung steht in einem Spannungsfeld zwischen formaler Strenge und dem (praktischen) Bedürfnis nach einem möglichst effizienten Ablauf der Justiz. Das Recht des Beschuldigten auf den gesetzlichen Richter ist mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten und Grenzen des § 21e Abs. 3 GVG in diesem Spannungsfeld. Der Geschäftsverteilungsplan dient neben der Steuerung des bei einem Gericht anfallenden Arbeitsaufkommens im Wesentlichen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters. Zur Vermeidung einzelfallbezogener Richterzuweisung ist der Geschäftsverteilungsplan an einem Höchstmaß an Vorausbestimmtheit und formaler Strenge auszurichten. Dem widerstreitet auf tatsächlicher Ebene das Bestreben nach einem möglichst reibungslosen und effizienten Ablauf der Justiz. Dieses beruht nicht nur auf praktischen Bedürfnissen, sondern in Gestalt des Beschleunigungsgebots und der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege auf Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips. Die Änderungsbefugnis für die Jahresgeschäftsverteilung nach 21e Abs. 3 GVG eröffnet die Möglichkeit, den Widerstreit zwischen formaler Strenge und praktischen Anpassungsbedürfnissen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten und Grenzen dieses Anpassungsinstruments in der Praxis. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Verfassungsrechtliche Grundlagen Das Prinzip des gesetzlichen Richters Beschleunigungsgebot Gebot der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege Schnittmengen und Zielkonflikte Zusammenfassung C. Das Präsidium und das Modell der Jahresgeschäftsverteilung Das Präsidium Grundsätze der Geschäftsverteilung Spielräume und Grenzen D. Änderung des Jahresgeschäftsverteilungsplans gem. § 21e Abs. 3 GVG Anlass für eine Änderung Umfang der Änderungsmaßnahmen Hilfsspruchkörper E. Überprüfung der Geschäftsverteilung Unmittelbare Anfechtung Mittelbare Anfechtung Heilungsmöglichkeiten F. Ergebnisse der Untersuchung Verfassungsrechtliche Grundlagen sowie das Präsidium und das Modell der Jahresgeschäftsverteilung Änderung der Geschäftsverteilung gem. § 21e Abs. 3 GVG Überprüfung der Geschäftsverteilung
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Die Änderung der Geschäftsverteilung, Torben Gravenhorst
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- 2024
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- (Paperback)
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