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Bei der Positivierung der Verständigungsregeln versprach der Gesetzgeber, Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, überließ jedoch die Entscheidung über eine Absprache dem richterlichen Ermessen. Der Autor untersucht die geltenden Vorgaben und zeigt auf, in welchen Fällen dem Angeklagten ein Verständigungsangebot unterbreitet werden muss. Er argumentiert, dass die bestehende Rechtslage eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Angeklagten zur Folge hat. Das Instrument der Verständigung im Strafprozess wurde 2009 eingeführt, um Rechtssicherheit und Transparenz für alle Verfahrensbeteiligten zu gewährleisten. Der Autor beleuchtet die gesetzlichen Vorgaben zur Abgrenzung zwischen herkömmlichem und konsensualem Verfahrensmodus und definiert das bislang unklare Tatbestandsmerkmal des „geeigneten Falls“. Er untersucht die Determinanten und Grenzen des richterlichen Ermessens bei der Verfahrenswahl und die Voraussetzungen, unter denen der Angeklagte ein gerichtliches Verständigungsangebot beanspruchen kann. Abschließend wird dargelegt, dass die geltenden Verständigungsregeln eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Angeklagten bewirken. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Kapitel, die von der Einführung über die Entscheidungsgrundlagen bis hin zur rechtlichen Gleichheit und einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse reichen.
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Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess., Manuel Strelitz
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- 2022
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