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Die Untersuchung beleuchtet, wie Veränderungen in der menschlichen Psyche und von Menschen gestaltete Umweltveränderungen die Entwicklungsgeschichte des Rechts beeinflusst haben und dabei Regelmäßigkeiten erzeugten. Sie betont, dass die Rechtsgeschichte auf Prozessen basiert, die psychogenetisch nicht vollständig erfasst werden können, und dass die Rechtsgenese nicht allein durch historische Fakten erklärt werden kann. Daher ist es notwendig, Genese und Historie des Rechts gemeinsam zu betrachten, um die Rechtsgeschichte als Rechtsentwicklung, oder 'Historiogenese', zu verstehen. Diese Erkenntnisse werden exemplarisch für das frühe Altertum bis zur Zeitenwende dargestellt, wobei auch auf die fortdauernde Relevanz dieser Gesetzmäßigkeiten in der Neuzeit seit der industriellen Revolution hingewiesen wird. Das Inhaltsverzeichnis gliedert sich in vier Teile: Der erste Teil befasst sich mit der Begriffsklärung und der Erforschung der Historiogenese des Rechts sowie bisherigen Untersuchungen. Der zweite Teil behandelt die historische Entwicklung des Rechts, einschließlich prästaatlicher und protostaatlicher Rechtsformen. Der dritte Teil fokussiert auf die genetische Entwicklung des Rechts, während der vierte Teil die soziogenetische Entwicklung im neuzeitlichen Recht analysiert und aktuelle Entwicklungstendenzen beleuchtet. Ein Literaturverzeichnis rundet die Untersuchung ab.
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Historiogenese des Rechts., Ernst-Joachim Lampe
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- (Hardcover)
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