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Die Rechtfertigung der §§ 442 Abs. 1 S. 1, 536b S. 1 BGB mittels eines rechtsgeschäftlichen Willens wird mehrheitlich abgelehnt. Diese Untersuchung analysiert die Anforderungen, die sich aus dem rechtsgeschäftsdogmatischen Konzept für die Normen ableiten lassen, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Das Rechtsgeschäftsdogma bietet eine stärkere normative Fundierung im Vergleich zu anderen Ansätzen. Während die Normen als vertraut gelten und ihr Gerechtigkeitsgehalt offensichtlich erscheint, zeigen sich bei näherer Betrachtung Unterschiede. Das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens wird als gemeinsame ratio legis der Ausschlusstatbestände angenommen. Die Hypothese wird aufgestellt, dass das als veraltet geltende Rechtsgeschäftsdogma die wahre ratio legis darstellt. Waldemar Huber untersucht die Auswirkungen dieser Hypothese auf die Auslegung der Ausschlusstatbestände, behandelt Fragen zum Mangel- und Kenntnisbegriff sowie relevante Zeitpunkte. Der Autor plädiert für eine Angleichung der Ausschlusstatbestände im Kauf- und Mietvertragsrecht und schließt mit einer kritischen Gegenüberstellung alternativer Erklärungsansätze. Das Rechtsgeschäftsdogma überzeugt durch seine normativen Anknüpfungen und wird als zentral für die Untersuchung der Ausschlusstatbestände betrachtet.
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Rechtsgeschäftsdogma bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss, Waldemar Huber
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- 2024
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- (Paperback)
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