Juristische Methodik
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Für die Neuausgabe wurden Darstellung und Argumentation vielfältig vertieft, präzisiert und inhaltlich angereichert. Die deutschsprachige und ausgewählte internationale Literatur zu Methodenfragen ist ebenso einbezogen wie methodologisch bedeutsame neueste höchstrichterliche Rechtsprechung. Zu den Erweiterungen gehören beispielsweise die Diskussion von „Gesetz und Recht“, an welche gemäß Art. 20 Abs. 3 GG „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ... gebunden“ sind; das Erörtern von „Gerechtigkeit“ als Problemhorizont für die praktische Rechtsarbeit statt als scheinbar vorgegebener Deduktionsgrundlage; zählen auch die Reflexion auf das Bestimmtheitsgebot für Gesetze und andere formelle Rechtsakte vor dem Hintergrund der unumgänglichen Mehrdeutigkeit der natürlichen (Rechts-)Sprache; ein weiteres Klären der verschiedenen Schichten des Vorverständnisses, da für die Arbeit der Praxis neben dem intuitiven und dem fachspezifischen besonders auch das institutionelle Vorverständnis zu beobachten sich lohnt; ferner ein stärkeres Eingehen auf die hier von Anfang an entwickelte Position, daß es in der Regel illusionär bleibt, „die einzig richtige“ Entscheidung eines Falls zu behaupten. Vielmehr ergeben sich typischerweise mehr als nur eine an vertretbaren Optionen - das Institut der verfassungskonformen Auslegung beruht geradezu auf dieser Tatsache. Besonders intensiv wird auch die Figur der Analogie untersucht und neu formuliert. Anhand der Judikatur der Gerichte und gestützt auf die positiven Leistungen heutiger Linguistik für die Welt des Rechts werden ferner die wichtigsten Canones neu aufgegriffen und noch besser verwendbar gemacht, so etwa zur Rolle von Prototypen und Stereotypen, zum Übergang von der semantischen zur pragmatischen Version von „Wörtlichkeit“ und zur argumentativen Schlichtung von Sprachnormkonflikten im Rahmen der grammatischen, der genetischen und der historischen Konkretisierung; auch wird die Architektur der verschiedenen Formen systematischer Interpretation weiter differenziert. All diese Neuerungen kommen den verschiedenen Funktionen des vorliegenden Buchs für die juristische Praxis, für die wissenschaftliche Forschung und die akademische Lehre zugute. Aus dem Vorwort