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Das Recht am eigenen Bild als Doppelrecht

translative oder konstitutive Übertragbarkeit?

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Das Recht am eigenen Bild hat sich von einem rein ideellen Recht zum Doppelrecht entwickelt. Es birgt ideelle und vermögenswerte Interessen, die in monistischer Art miteinander verklammert sind. Eine Übertragbarkeit scheitert an der unauflöslichen Wechselbeziehung zwischen Image - dem Zentrum des wirtschaftlichen Interesses. Die Werbung kommt heute ohne die Zuhilfenahme des imagetransportierenden Erscheinungsbildes kaum noch aus. Dahinter steht der einfache Gedanke, dass sich das positive Image des Abgebildeten überträgt und es bestenfalls zur Identifikation mit dem eigenen « Ich-Ideal » des Verbrauchers kommt. Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf das persönlichkeitsrechtliche Recht am eigenen Bild ? Welche Interessen wohnen dem Recht inne und in welchem rechtlichen Verhältnis stehen diese zueinander ? Was ist das Zentrum des wirtschaftlichen Interesses ? Ist das Recht am eigenen Bild der Übertragung im translativen oder konsitutiven Sinne zugänglich? Auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeit Antworten und bettet gleichzeitig die Entwicklung des Rechts in den gesellschaftspolitischen Kontext ein. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis - 1. Teil: Problemstellung und methodisches Vorgehen - 2. Teil: Das Recht am eigenen Bild - 3. Teil: Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht - 4. Teil: Die Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild - 5. Teil: Schlussbemerkung - Literaturverzeichnis

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Das Recht am eigenen Bild als Doppelrecht, Patrick Hille

Sprache
Erscheinungsdatum
2021
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(Hardcover)
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Titel
Das Recht am eigenen Bild als Doppelrecht
Untertitel
translative oder konstitutive Übertragbarkeit?
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Patrick Hille
Erscheinungsdatum
2021
Einband
Hardcover
Seitenzahl
140
ISBN13
9783631859988
Reihe
Beschreibung
Das Recht am eigenen Bild hat sich von einem rein ideellen Recht zum Doppelrecht entwickelt. Es birgt ideelle und vermögenswerte Interessen, die in monistischer Art miteinander verklammert sind. Eine Übertragbarkeit scheitert an der unauflöslichen Wechselbeziehung zwischen Image - dem Zentrum des wirtschaftlichen Interesses. Die Werbung kommt heute ohne die Zuhilfenahme des imagetransportierenden Erscheinungsbildes kaum noch aus. Dahinter steht der einfache Gedanke, dass sich das positive Image des Abgebildeten überträgt und es bestenfalls zur Identifikation mit dem eigenen « Ich-Ideal » des Verbrauchers kommt. Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf das persönlichkeitsrechtliche Recht am eigenen Bild ? Welche Interessen wohnen dem Recht inne und in welchem rechtlichen Verhältnis stehen diese zueinander ? Was ist das Zentrum des wirtschaftlichen Interesses ? Ist das Recht am eigenen Bild der Übertragung im translativen oder konsitutiven Sinne zugänglich? Auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeit Antworten und bettet gleichzeitig die Entwicklung des Rechts in den gesellschaftspolitischen Kontext ein. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis - 1. Teil: Problemstellung und methodisches Vorgehen - 2. Teil: Das Recht am eigenen Bild - 3. Teil: Das Recht am eigenen Bild als Vermögensrecht - 4. Teil: Die Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild - 5. Teil: Schlussbemerkung - Literaturverzeichnis