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Der vertragsüberschreitende Gebrauch im Patentlizenzrecht

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Die wirtschaftliche Bedeutung der Patentlizenz nimmt weiter zu und mit ihr auch die Fälle des vertragsüberschreitenden Gebrauchs, in denen (vermeintliche) Lizenznehmer patentgemäße Handlungen vornehmen, die nicht mehr von der Vereinbarung mit dem Patentinhaber gedeckt sind. Damit stellt sich die Frage, ob der Patentinhaber auch gegen redliche Dritte vorgehen kann, die ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachte Waren abgenommen und genutzt haben. Lukas Bartke sucht eine Lösung für dieses Problem im Zusammenspiel zwischen Vertragsrecht, patentrechtlichem Sonderdeliktsrecht und dem das Verbotsrecht einschränkenden Erschöpfungsgrundsatz. Seine Neukonzeption zeigt, dass schon das geltende Recht eine differenzierte und interessengerechte Lösung bereithält. Sie ermöglicht zudem eine Antwort auf die Frage nach den Folgen eines nichtigen Lizenzvertrags aufgrund eines zunächst unerkannten Kartellrechtsverstoßes.

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Der vertragsüberschreitende Gebrauch im Patentlizenzrecht, Lukas Bartke

Sprache
Erscheinungsdatum
2024
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(Paperback)
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Titel
Der vertragsüberschreitende Gebrauch im Patentlizenzrecht
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Lukas Bartke
Erscheinungsdatum
2024
Einband
Paperback
Seitenzahl
354
ISBN13
9783161637421
Reihe
Beschreibung
Die wirtschaftliche Bedeutung der Patentlizenz nimmt weiter zu und mit ihr auch die Fälle des vertragsüberschreitenden Gebrauchs, in denen (vermeintliche) Lizenznehmer patentgemäße Handlungen vornehmen, die nicht mehr von der Vereinbarung mit dem Patentinhaber gedeckt sind. Damit stellt sich die Frage, ob der Patentinhaber auch gegen redliche Dritte vorgehen kann, die ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachte Waren abgenommen und genutzt haben. Lukas Bartke sucht eine Lösung für dieses Problem im Zusammenspiel zwischen Vertragsrecht, patentrechtlichem Sonderdeliktsrecht und dem das Verbotsrecht einschränkenden Erschöpfungsgrundsatz. Seine Neukonzeption zeigt, dass schon das geltende Recht eine differenzierte und interessengerechte Lösung bereithält. Sie ermöglicht zudem eine Antwort auf die Frage nach den Folgen eines nichtigen Lizenzvertrags aufgrund eines zunächst unerkannten Kartellrechtsverstoßes.