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Kindeswohl im Fortpflanzungsmedizinrecht

Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zum Verbot der heterologen Eizellspende, der Leihmutterschaft und der postmortalen Befruchtung

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Die Arbeit führt eine umfassende verfassungsrechtsdogmatische Untersuchung des Begriffs Kindeswohl im Kontext des Fortpflanzungsmedizinrechts durch. Dabei werden exemplarisch die Verbote der heterologen Eizellspende, der Leihmutterschaft und der postmortalen Befruchtung betrachtet. Es wird aufgezeigt, dass das seit 1990 nahezu unveränderte Embryonenschutzgesetz auf die Gefährdung des Kindeswohls des durch assistierte Fortpflanzung gezeugten Kindes zurückgreift. Die Untersuchung präzisiert den Begriff Kindeswohl und ordnet ihn verfassungsrechtlich ein. Es wird herausgearbeitet, dass das Kindeswohl des ungeborenen Kindes nicht zur Rechtfertigung von Eingriffen in das Recht auf reproduktive Autonomie herangezogen werden kann. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verbote nicht mit dem Kindeswohl gerechtfertigt werden können. Zudem werden die tatsächlichen Auswirkungen der Verbote und der bestehende Reformbedarf analysiert. Vorschläge für eine Neuregulierung werden unterbreitet. Der erste Teil behandelt die Einführung, das Thema und die medizinischen Hintergründe. Der zweite Teil fokussiert auf das Kindeswohl als Begründungselement für die Regulierung im Fortpflanzungsmedizinrecht, während der dritte Teil eine Zusammenfassung und ein Plädoyer für eine umfassende Neuregulierung im Rahmen eines neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes bietet.

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Kindeswohl im Fortpflanzungsmedizinrecht, Katharina Auer

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2024
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(Paperback)
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