Die Neuauflage der Vorschläge für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
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Der Vorwurf der Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips verhindert das ambitionierte Ziel der EU, die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu harmonisieren. Anhand der einzelnen Regelungen der Vorschläge für eine G(k)KB werden die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sowie steuerrechtliche Problembereiche gezeigt. Die Europäische Union verfolgt seit den 1960er Jahren das Ziel, durch die Harmonisierung steuerrechtlicher Vorschriften ein einheitliches level-playing-field im Binnenmarkt herzustellen. Erste umfassende Erfolge erzielte der EU-Gesetzgeber auf dem Gebiet der indirekten Steuern. Mit dem Richtlinienvorschlag aus dem Jahr 2011 beschäftigte er sich auch umfassend mit dem System direkter Steuern. Bei der Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sieht sich die EU jedoch dem Vorwurf einzelner Mitgliedstaaten ausgesetzt, dass diese Bemühungen das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen würden. Anhand der Regelungen der Neuauflage der Vorschläge für eine G(k)KB aus dem Jahre 2016 werden die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sowie steuerrechtliche Problembereiche gezeigt. Inhaltsverzeichnis Entstehungsgeschichte und Ziele der Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage Analyse des Vorschlags für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage anhand mitgliedstaatlichen Steuerrechts, Harmonisierungsbemühung, Grundfreiheiten, unionsrechtlicher Gleichheitssatz, EuGH-Rechtsprechung und Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht Kurzbetrachtung des Vorschlags für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage