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Sammelklagen und ihre Finanzierung

Ein Vorschlag zur Ablösung der Musterfeststellungsklage unter Berücksichtigung der Verbandsklagenrichtlinie sowie der Class Action des australischen Bundesrechts

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Nach der Reform ist vor der Reform: Gesucht wird der Nachfolger der erst 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage, die weder zur Bewältigung von Massenfällen noch zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie geeignet ist. Der Autor schlägt die Einführung einer Opt-out-Sammelklage vor, mit der Verbände und Private subjektive Rechte gebündelt einklagen können. Eine große Herausforderung besteht darin, durch die Regelungen zur Verfahrensfinanzierung hinreichende Anreize zur Erhebung legitimer Klagen zu bieten, ohne legitime Belange des Beklagten oder der anderen Anspruchsinhaber zu verletzen. Als mögliches Vorbild werden australische Class Actions untersucht, deren Erhebung regelmäßig durch Prozessfinanzierer ermöglicht wird.

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Sammelklagen und ihre Finanzierung, Moritz Voit

Sprache
Erscheinungsdatum
2021
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(Paperback)
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Titel
Sammelklagen und ihre Finanzierung
Untertitel
Ein Vorschlag zur Ablösung der Musterfeststellungsklage unter Berücksichtigung der Verbandsklagenrichtlinie sowie der Class Action des australischen Bundesrechts
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Moritz Voit
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2021
Einband
Paperback
Seitenzahl
544
ISBN13
9783848772544
Reihe
Beschreibung
Nach der Reform ist vor der Reform: Gesucht wird der Nachfolger der erst 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage, die weder zur Bewältigung von Massenfällen noch zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie geeignet ist. Der Autor schlägt die Einführung einer Opt-out-Sammelklage vor, mit der Verbände und Private subjektive Rechte gebündelt einklagen können. Eine große Herausforderung besteht darin, durch die Regelungen zur Verfahrensfinanzierung hinreichende Anreize zur Erhebung legitimer Klagen zu bieten, ohne legitime Belange des Beklagten oder der anderen Anspruchsinhaber zu verletzen. Als mögliches Vorbild werden australische Class Actions untersucht, deren Erhebung regelmäßig durch Prozessfinanzierer ermöglicht wird.