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Der Diskurs über die Grundrechtsfähigkeit staatlich getragener juristischer Personen gewinnt in Zeiten des Atom- und Kohleausstiegs an Bedeutung. Diese Arbeit kritisiert die Argumentationslinie der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und plädiert für eine Neuausrichtung der Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG, basierend auf grundrechtstypischen Gefährdungslagen, die im europäischen Mehrebenensystem anschlussfähig sind. Das deutsche Grundgesetz gewährt juristischen Personen über Art. 19 Abs. 3 GG Grundrechtsschutz, jedoch bleibt die juristische Person in staatlicher Trägerschaft von diesem Schutz ausgeschlossen. Karlsruhe verteidigt diese Position trotz wiederkehrender Kritik, die auf die Inkonsistenzen in der Begründung hinweist. Die Untersuchung beleuchtet die Begründungsstränge des Bundesverfassungsgerichts und deckt Widersprüche zwischen theoretischem Fundament und tatsächlichem Ergebnis auf. Es wird für eine Neuausrichtung der Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG plädiert, die eine europarechtlich anschlussfähige und inhaltlich geschärfte Gefährdungslage berücksichtigt. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die den Status quo der Grundrechtsberechtigung, die Herausforderungen althergebrachter Argumentationsmuster sowie den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem beleuchten. Abschließend wird eine Synthese der Erkenntnisse und Gedanken zur Neuausrichtung der Auslegung präsentiert.
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Grundrechtssubjektivität im staatlichen Binnenverhältnis., Sebastian Himmelseher
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- 2023
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