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Gesetz und Richteramt.
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Das vorliegende Werk geht zurück auf zwei Vorträge, die Oskar Bülow 1885 hielt, u. a. seine Antrittsvorlesung in Leipzig. Er untersucht darin das Verhältnis von Richteramt und Gesetz. Denn: »Wer die Aufgabe und die Wirksamkeit des Richteramts in ihrer vollen großen Bedeutung, namentlich in ihrem Verhältnis zu Gesetzesrecht zu erfassen sucht, kann sich zahlreichen Wahrnehmungen nicht verschließen, welche darauf hindeuten, daß sich im Richteramt eine reiche rechtsordnende und rechtsschöpferische Kraft regt, die inmitten alles Gesetzesrechts erhalten geblieben ist und nie, auch nicht durch die vollständigste und vollkommenste Gesetzgebung wird vertilgt werden können.«
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