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Die erbschaftsteuerliche Verschonung von familiengeführten (Groß-)Unternehmen durch den Vorab-Abschl

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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.

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Die erbschaftsteuerliche Verschonung von familiengeführten (Groß-)Unternehmen durch den Vorab-Abschl, Caroline Diandra Lederer

Sprache
Erscheinungsdatum
2022
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(Paperback)
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Titel
Die erbschaftsteuerliche Verschonung von familiengeführten (Groß-)Unternehmen durch den Vorab-Abschl
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022
Einband
Paperback
Seitenzahl
346
ISBN13
9783487162621
Reihe
Beschreibung
Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.