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Das zivil- bzw. bereicherungsrechtliche Verständnis der Einziehung von Taterträgen (§§ 73 ff., 75 ff. StGB).

Zugleich ein Beitrag zur Fremdrechtsanwendung im Vermögensabschöpfungsrecht.

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Die Arbeit interpretiert die neu gefassten Vorschriften zur Einziehung von Taterträgen unter Berücksichtigung nationaler und supranationaler Vorgaben aus einer zivil- und bereicherungsrechtlichen Perspektive. Sie zeigt auf, dass das Strafgericht gemäß § 262 StPO bei zivilrechtlichen Vorfragen das geltende Internationale Privatrecht (IPR) anwenden muss. Die Vermögensabschöpfung wird in der strafrechtlichen Praxis oft als komplex und gefürchtet wahrgenommen, was dem gesetzgeberischen Ziel, Erträge aus Straftaten umfassend abzuschöpfen, entgegensteht. Der Reformgesetzgeber von 2017 wollte die Komplexität der Regelungen reduzieren. Die Arbeit identifiziert zivil- und bereicherungsrechtliche Grundsätze als wesentliche externe Einflüsse auf das Einziehungsrecht. Ziel ist es, die Einziehung von Taterträgen klarer zu verstehen und damit zur Rechtssicherheit im reformierten Einziehungsrecht beizutragen. Die Gliederung umfasst Grundlagen der Diskussion, die Auslegung der Einziehungsvorschriften, die zivilrechtliche Fremdrechtsanwendung im Vermögensabschöpfungsrecht sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Fazit.

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Das zivil- bzw. bereicherungsrechtliche Verständnis der Einziehung von Taterträgen (§§ 73 ff., 75 ff. StGB)., Aleksandar Zivanic

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2022
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(Paperback)
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